Projektbüro Heldele GmbH
Bauleitung · Projektleitung · Bauüberwachung · Qualitätssicherung Elektrotechnik

Leistungsbeschreibung Fachbauleitung Brandschutz

Gemäß der AHO - Heft Nr. 17 - Leistungen für Brandschutz
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)


Die Aufstellung dient der Information über den Leistungsumfang im Bereich der Fachbauleitung Brandschutz.

Für den Bereich Fachbauleitung Brandschutz gibt es drei Niveau Stufen.
(Dabei schließt die jeweils höhere Stufe die vorhergehende Stufe ein.)

  • Niveau 1 als Grundleistung in der Prüfung auf ,,prinzipielle Übereinstimmung“
  • Niveau 2 als besondere Leistung einer ,,systematisch-stichprobenartigen Kontrolle“
  • Niveau 3 als außergewöhnliche Leistung der ,,baubegleitenden Qualitätssicherung“

Niveau 1 der Fachbauleitung Brandschutz nach AHO

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten.
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz.
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen.
  • Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran.
  • Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme.

Niveau 2 der Fachbauleitung Brandschutz nach AHO

  • Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen.
  • Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln.
  • Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle.
  • Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix.

Niveau 3 der Fachbauleitung Brandschutz nach AHO  

Die Niveau-Stufe 3 als außergewöhnliche Leistung der „baubegleitenden Qualitätssicherung“ wird nur in besonderen Fällen angeboten.
Der Leistungsumfang und die Vergütung, werden in dem Fall, vertraglich zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber festgelegt.

Quelle: AHO Schriftenreihe: Leistungen für Brandschutz - Heft Nr. 17 - Stand: Juni 2015


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