Projektbüro Heldele GmbH
Bauleitung · Projektleitung · Bauüberwachung · Qualitätssicherung Elektrotechnik

Leistungsbeschreibung Fachbauleitung Elektrotechnik

 Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) §34,
Musterbauordnung (MBO) § 56,
Hessische Bauordnung (HBO) § 59
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Die Aufstellung dient der Information über den Leistungsumfang im Bereich der Fachbauleitung Elektrotechnik.

Für den Bereich Fachbauleitung Elektrotechnik gibt es zwei Leistungsstufen

  • Grundleistung
  • Besondere Leistung

Grundleistungen der Fachbauleitung Elektrotechnik

  • Überwachung der Ausführung des Projekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN-VDE-Normen).
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
  • Abstimmungen mit dem Bauherrn, Planern und dessen Vertretern (Bauleiter).
  • Teilnahme an Planer- und Baubesprechungen, Lean Management (LCM) etc.
  • Führung der gewerblichen Mitarbeiter und Koordination der Sub- / Nachunternehmer.
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
  • Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch) und allgemeiner Schriftverkehr.
  • Anzeige von Bedenken, Behinderungen, Inverzugsetzungen der ausführenden Sub- / Nachunternehmer.
  • Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
  • Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage.
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
  • Teilnahme bei Abnahmen der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter zur Feststellung von Mängeln.
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
  • Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Plan- und Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle etc.

Besondere Leistungen der Fachbauleitung Elektrotechnik

  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes.
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht.


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