Leistungsbeschreibung Fachbauleitung Elektrotechnik
Gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) §34,
Musterbauordnung (MBO) § 56,
Hessische Bauordnung (HBO) § 59
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Die Aufstellung dient der Information über den Leistungsumfang im Bereich der Fachbauleitung Elektrotechnik.
Für den Bereich Fachbauleitung Elektrotechnik gibt es zwei Leistungsstufen
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- Grundleistung
- Besondere Leistung
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Grundleistungen der Fachbauleitung Elektrotechnik
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- Überwachung der Ausführung des Projekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen, sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften (z.B. DIN-VDE-Normen).
- Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
- Abstimmungen mit dem Bauherrn, Planern und dessen Vertretern (Bauleiter).
- Teilnahme an Planer- und Baubesprechungen, Lean Management (LCM) etc.
- Führung der gewerblichen Mitarbeiter und Koordination der Sub- / Nachunternehmer.
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm).
- Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch) und allgemeiner Schriftverkehr.
- Anzeige von Bedenken, Behinderungen, Inverzugsetzungen der ausführenden Sub- / Nachunternehmer.
- Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
- Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen.
- Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen.
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen.
- Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276.
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage.
- Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber.
- Teilnahme bei Abnahmen der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter zur Feststellung von Mängeln.
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel.
- Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Plan- und Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle etc.
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Besondere Leistungen der Fachbauleitung Elektrotechnik
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- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes.
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen.
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht.
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